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   OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01   

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https://dejure.org/2003,5520
OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses bei öffentlichen Ausschreibungen; Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt bei öffentlichen Ausschreibungen im Baugewerbe; Zuverlässigkeit des Bieters bei ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Grundsatz

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    Öffentlichen Ausschreibung im Baugewerbe: Verweigerung des Zuschlags wegen Nicheinhaltung des Mindeslohntarifs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlagsversagung bei verweigerter Tariftreueerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tariflicher Mindestlohn unterschritten: Ausschluss! (IBR 2004, 92)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Zwar ist anerkannt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen dem Ausschreibenden einerseits und dem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet wird (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).

    Ein daraus abgeleiteter Anspruch ist im allgemeinen auf einen Ersatz des sogenannten negativen Interesses, d.h. auf den Ersatz der durch Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen beschränkt (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).

  • KG, 20.05.1998 - Kart 24/97

    Darf öffentlicher Auftraggeber vom Bieter eine Tariftreueerklärung verlangen?

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    24/97 - (ZIP 1998, 1600).

    24/97 - (ZIP 1998, 1600).

  • LG Hamburg, 22.02.2001 - 315 O 264/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, 15 Zivilkammer, vom 22. Februar 2001 (315 O 264/00) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2001 - 315 O 264/00 - zu ändern und der Klage nach den Schlussanträgen in der ersten Instanz stattzugeben.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt ein Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses voraus, dass der Bewerber bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten hätte oder hätte erhalten müssen (BGH NJW 1993, 520, 522; Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 126 Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86

    Verstoß gegen Tarifvertrag durch Gebäudereinigungsunternehmen; Untertarifliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Ein Unternehmer, der seinen Arbeitskräften bewusst und planmäßig weniger als den Lohn zahlt, den ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag vorsieht, verschafft sich zudem im Kampf gegen seine Wettbewerber einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung und verstößt damit gegen § 1 UWG (OLG Hamburg NJW 1987, 1651, 1652).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Ein Bieter wäre (auch) dann nicht als gesetzestreu im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und als nicht geeignet im Sinne des § 19 Abs. 5 VOL/A anzusehen, wenn anzunehmen wäre, dass er seine Mitarbeiter nicht in einer Höhe entlohnen wird, die nach allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen zu zahlen sind (vgl. KG, Beschl. vom 26.09.2014, Verg 5/14, NZBau 2015, 185; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.12.2009, Verg 38/09: OLG Hamburg, Urt. vom 22.05.2003, 3 U 122/01, IBR 2004, 92).
  • VK Saarland, 04.08.2004 - 1 VK 04/04

    Tariftreueerklärung: Bindung der Verwaltung an die Vorgaben des saarländischen

    Sofern das OLG Hamburg (am 22.05.2003 - 3 U 122/01) scheinbar dem entgegen einen Unternehmer für unzuverlässig hält, weil er für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarife nicht zahlte, so betrifft dies eine andere Frage.
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